5. Schulvereinbarung
Die Formulierung einer Schulvereinbarung ist Aufgabe der gesamten Schulgemeinde.
Sie ist das Ergebnis eines Prozesses.
In jeder Klasse sollte die Struktur der Schulvereinbarung diskutiert
werden;
1. SV-Sitzung mit den Klassensprechern zu diesem Thema;
2. Diskussion der Schulvereinbarung in jeder Klasse, angeleitet vom
Klassenlehrer;
3. SV-Tag zu diesem Thema
4. Nach dem Schuljahrswechsel (01/02) sollte ein Redaktionsausschuss
aus Lehrern, Schülern, Eltern an die Überarbeitung der Schulvereinbarung
gehen, damit sie ab dem Schulhalbjahr (Jan.2003) gelten kann.
Einleitung
Willkommen an der Ziehenschule!
Die Ziehenschule ist ein Gymnasium der Stadt Frankfurt mit französisch-bilingualem
Zweig, das von fast 1300 Schülern und Schülerinnen besucht
wird und an dem ein fast 90-köpfiges Kollegium von Lehrerinnen
und Lehrern aller Fachrichtungen tätig ist.
Unsere Schule ist zum einen eine große Bildungsstätte,
in der es um Unterricht, Erziehung und Beratung von Heranwachsenden
geht, zum anderen aber auch ein richtiger Betrieb, in dem junge und
ältere Menschen, Mädchen und Jungen, Lehrer wie Schüler,
Frauen wie Männer, einen großen Teil ihres Arbeitstages verbringen
und sich miteinander wohlfühlen wollen. Damit diese Schulgemeinde
- zu der auch die Eltern, die in der Schülerbibliothek, in der
Hausaufgabenbetreuung und in anderen Bereichen einen ehrenamtlichen
Dienst leisten, die Sekretärinnen, die Schulhausverwalter und die
Pächter der Cafeteria gehören - damit diese Schulgemeinde
auch wirklich zu einer Gemeinschaft der Ziehenschule zusammenwächst,
haben wir die folgende Schulvereinbarung erarbeitet, in der Regeln des
Zusammenlebens, der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts
ebenso wie auch eine Regelung des Verhaltens im Unterricht und in den
Pausen, eine Konfliktregelung wie auch die Sanktionierung grober Verstöße
gegen diese Schulvereinbarung enthalten sind.
Diese Schulvereinbarung wurde von Schülerinnen und Schülern,
Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern gemeinsam erarbeitet. Ihre einzelnen
Regelungen und Bestimmungen müssen immer wieder neu überprüft
und auf ihren Sinn und ihre Brauchbarkeit befragt werden. Grundsätzlich
muss aber von jedem Mitglied der Schulgemeinde erwartet werden, dass
es sich an diese Regelungen hält.
Mit dem Eintritt in die Ziehenschule akzeptieren die Schülerinnen
und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer wie auch die Eltern diese
Schulvereinbarung als für sich verbindlich und bekunden dies durch
ihre Unterschrift:
Datum: ........................
Unterschrift/Schüler/Eltern/Klassenlehrer/Tutor
A. Toleranz, Gleichbehandlung und Rücksichtnahme
1. An unserer Schule gibt es keine Bevorzugung des männlichen
oder weiblichen Geschlechts; es spielt keine Rolle, aus welchem Land
sie oder er kommt, welcher Religion sie oder er angehört und ob
sie oder er Schüler der Unter-, Mittel- oder Oberstufe ist.
2. Niemand darf in unserer Schulgemeinde rücksichtslos behandelt
oder in irgendeiner Form diskriminiert werden. Jeder hat das Recht,
angehört zu werden und von allen anderen Respekt und Rücksichtnahme
zu erfahren. Alle haben aber auch die Aufgabe, durch ihr eigenes Handeln
dazu beizutragen, dass alle an der Schule sich wohlfühlen können.
3. Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert den Schulalltag; dazu
gehört auch, dass Gänge und Treppenaufgänge nicht blockiert
werden, sondern durchziehenden Lehrern oder Schülern Platz gemacht
wird und auf den Gängen Ruhe bewahrt wird (insbesondere während
der Klausuren und Klassenarbeiten).
4. Niemand an der Ziehenschule hat es nötig, dem Schwächeren
mit Gewalt seine Auffassung nahe zu bringen; wir setzen auf die Überzeugungskraft
unserer Argumente, hören einander zu und versuchen, die beste Idee
im gegenseitigen Dialog herauszufinden.
B. Konflikte
1. Körperliche Gewalt ist keine Lösung für Konflikte,
welcher Art sie auch seien. Deshalb ist diese Form der Auseinandersetzung
allen Mitgliedern der Schulgemeinde ausdrücklich untersagt. In
Konflikten, insbesondere auch in gewaltbesetzten Konflikten, setzen
wir auf das Mittel des Gesprächs, der Schlichtung, der Mediation
und Gewaltprävention.
2. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen
und Lehrer sowie Eltern in Konfliktfällen sind: Die Klassenlehrerin
oder der Klassenlehrer, die Tutorin oder der Tutor, die Klassensprecherin
oder der Klassensprecher, Mentorinnen oder Mentoren (das sind Schülerinnen
und Schüler der Klassen 10 und 11, die sich der Klassen 5 und 6
annehmen), Mediatoren/innen der Schülerstreitschlichtergruppe,
Mitglieder der SV, Aufsicht führende Lehrer, Verbindungslehrer,
der Beratungslehrer für Sucht- und Drogenprobleme, die Schulleitung,
Elternvertreterinnen und Elternvertreter und letztlich jede Person des
persönlichen Vertrauens.
3. Wenn jemand in einem Konflikt Hilfe braucht, sehen wir als Ziehenschüler
oder -lehrer nicht weg, sondern schalten uns ein und bieten unsere Vermittlung
oder Hilfestellung an. Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerinnen
und Lehrer stehen bei Konflikten als Gesprächspartner zur Verfügung.
Sie sind verpflichtet, Hinweisen von Schülerinnen oder Schülern
auf gewalttätige Auseinandersetzungen sofort nachzugehen und entsprechend
einzugreifen.
4. Wir wollen alle Demokratie üben und erfahren. Deshalb versuchen
wir, die Funktion der Gremien an unserer Schule - von der SV bis zur
Schulkonferenz - noch besser kennen zu lernen und deren Arbeit mitzugestalten.
Natürlich kann niemand erwarten, dass seine Ideen und Anregungen
sich immer durchsetzen und zum Tragen kommen. Deshalb akzeptieren wir
Mehrheitsentscheidungen auch dann, wenn unsere Vorstellungen sich darin
nicht durchgesetzt haben.
C. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
1. Die Schule ist der Arbeits- und Lebensraum vieler, wenn nicht aller
Mitglieder der Schulgemeinde; sie soll ein Ort konzentrierter Arbeit
sein, an dem man sich wiederfinden und zuhause fühlen kann. Jeder
Schüler und jeder Lehrer ist mitverantwortlich für den Zustand
der Schulgebäude und des Schulgeländes. Das schließt
insbesondere auch die ‚Dunkelzonen’ der Schule (etwa die
Toiletten, die Kellerräume, Treppenaufgänge und Pavillons)
mit ein. Deshalb verpflichten sich alle Mitglieder der Schule, unnötigen
Müll oder Dreck zu vermeiden und zur Bewahrung einer guten Arbeitsatmosphäre
beizutragen.
Darunter verstehen wir an der Ziehenschule insbesondere Folgendes:
wir verpflichten uns,
- keine Essensreste herumliegen zu lassen,
- nicht auf den Boden zu spucken,
- Kaugummis, Zigarettenkippen und jeglichen anderen Müll (z.
B. gebrauchte Taschentücher) an Ort und Stelle in den dafür
vorgesehenen trennenden Müllbehältern oder Ascheneimern
zu entsorgen (gelbe, grüne Tonne, Restmüll),
- Stühle, Tische und andere Einrichtungsgegenstände nicht
zu beschmieren.
2. In jedem Klassenraum gibt es Besen und Kehrschaufel, um entstandenen
Dreck oder entstandene Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Jede Klasse
regelt in eigener Regie die Grobreinigung ihres Klassenzimmers. Auch
diejenigen Klassen, die aufgrund des Raummangels über keinen eigenen
Klassenraum verfügen, sind für Sauberkeit, Ordnung und pflegliche
Behandlung des ihnen zugewiesenen Raumes verantwortlich.
Zusätzlich zu dieser Schulvereinbarung gibt es seit etwa einem
Jahr eine von der SV auf den Weg gebrachte Vereinbarung über die
Trennung von Müll und einen entsprechenden Entleerungsdienst. Diese
Vereinbarung soll dazu beitragen, die Verantwortung für eine saubere
und gepflegte Schule in die Hände aller Beteiligter zu legen, um
zu erreichen, dass wir uns an unserer Schule wohlfühlen können.
3. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Fachlehrerinnen
und Fachlehrer sowie die Schülerinnen und Schüler sind für
den Zustand der jeweiligen Unterrichtsräume verantwortlich. Dies
heißt insbesondere, dass sie für eine Lüftung der Räume
und für die Beseitigung eventuell aufgetretenen Schmutzes nach
dem Unterricht Sorge tragen.
4. Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliars oder
der Einrichtung müssen sofort im Sekretariat oder bei den Schulhausverwaltern
gemeldet werden.
5. Die Einrichtungen der Schule und die Lehr- und Lernmittel sind
ordentlich zu behandeln. Bücher müssen grundsätzlich
eingebunden werden. Sie müssen möglichst lange für alle
zur Verfügung stehen.
Bei Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten!
D. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
1. Ab 7.15 sind der Schulhof und die Pausenhalle der Ziehenschule
für alle geöffnet. Beim ersten Blinken um 7.40 begeben sich
alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht
pünktlich um 7.45 beginnen kann.
2. Schulfremde Besucher bitten wir, sich im Sekretariat anzumelden.
Ansonsten werden diese aus Sicherheitsgründen vom Schulgelände
verwiesen.
3. Aufenthaltsmöglichkeiten während der großen Pausen:
Hier gilt grundsätzlich: Die Schülerinnen und Schüler
verbringen die großen Pausen auf den Schulhöfen oder in der
Pausenhalle. Zusätzlich ist für alle Schüler in den großen
Pausen auch die Cafeteria geöffnet. Der Flur vor dem Lehrerzimmer
ist weder als Durchgang noch als Aufenthaltsraum zu benutzen. Die Flure
und Treppenaufgänge sind keine Aufenthaltsräume für die
Schüler in den großen Pausen.
4. Aufenthaltsmöglichkeiten während der Freistunden:
Während der Freistunden kann man sich der Unterrichtssituation
entsprechend leise in dem zugewiesenen Raum, der Pausenhalle, auf den
Schulhöfen oder in der Schülerbibliothek aufhalten. Die Gänge
in den Schulgebäuden sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
In der Cafeteria hat das Ehepaar Dömming Hausrecht. Jeder Besucher
der Cafeteria hat seinen Teil dazu beizutragen, dass man sich in ihr
wohlfühlen und mit Genuss etwas zu sich nehmen kann.
5. Fachräume und Sporthallen dürfen nur betreten werden,
wenn die Fachlehrkraft anwesend ist, denn sie hat die Aufsichtspflicht
und Verantwortung.
6. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände
bis zur 10.Klasse einschließlich nicht verlassen. Geschieht dies
dennoch, so besteht weder die Aufsichts- und Versicherungspflicht der
Schule noch die Haftung des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt für
Personen- bzw. Sachschäden.
7. Alkohol und sonstige Drogen sind innerhalb des Schulgeländes
strikt untersagt.
Bezüglich des Rauchens gibt es eine ausgewiesene Fläche
auf dem Hof 2, auf der Schüler ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
mit Einwilligung ihrer Eltern rauchen dürfen. In allen anderen
Bereichen der Schule, insbesondere auch im Eingangsbereich, ist das
Rauchen für alle untersagt. Für die Raucher unter den Lehrern
gibt es das kleine Lehrerzimmer, in dem geraucht werden darf.
8. Ballspielen ist in der Ziehenschule nur auf Hof 3 und Hof 4, und
auch nur mit Weichbällen, erlaubt. Dafür gibt es aber sowohl
auf Hof 1 wie auch auf Hof 2 und Hof 3 Tischtennisplatten.
Das Werfen anderer Gegenstände, etwa von Schneebällen oder
Wasserbomben, ist wegen der Verletzungsgefahr strengstens untersagt.
9. Fahrräder oder andere Zweiräder werden auf dem Schulgelände
nicht gefahren, nur geschoben; sie können an den dafür vorgesehenen
Fahrradständern deponiert und angeschlossen werden.
City-Roller, Kick-Boards und ähnliche Fortbewegungsmittel dürfen
in der Schule und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
E. Der Unterricht
1. Der Unterricht ist das Herzstück aller Aktivitäten an
der Schule. Er beginnt und endet pünktlich. Die Pünktlichkeit
der Schüler wie der Lehrer ist eine wichtige Voraussetzung für
einen gelingenden Unterricht.
2. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei
der Klasse bzw. Lerngruppe sein, so muss der Klassensprecher oder die
Klassensprecherin oder eine andere von der Klasse beauftragte Person
die Planung oder die Schulleitung informieren und entsprechende Anweisungen
an die Gruppe weitergeben.
3. Über Abweichungen vom regulären Stundenplan (Raumänderungen,
Vertretungsregelungen, Ausfälle etc.) informiert täglich der
aktuelle Aushang in der Pausenhalle. Alle Schülerinnen und Schüler
informieren sich hier täglich, und zwar vor und nach dem Unterricht,
über eventuelle Änderungen. Für besondere Notfälle
in dieser Angelegenheit hinterlegt jede Klasse/Gruppe eine Telefonliste
im Sekretariat.
4. Alle unterrichtsfremden Gegenstände müssen während
des Unterrichts in der Schultasche verbleiben und in der Funktion ausgeschaltet
bleiben, denn signalgebende Handys, laufende Walkmen oder piepsende
Armbanduhren stören das Unterrichtsgeschehen erheblich.
5. Jeder Schüler und jede Schülerin ist für eine gute
Unterrichtsatmosphäre mitverantwortlich. Jeder und jede ist dazu
aufgerufen, sein Teil dazu beizutragen, dass der Unterricht in Ruhe
und allseitiger Konzentration verlaufen kann.
6. Essen und Trinken im Unterricht ist in der Regel untersagt; bitte
dazu die Pausen benutzen.
7. Die Klassen teilen in Absprache mit der Klassenleitung folgende
Dienste (unabhängig vom Amt des Klassensprechers/der Klassensprecherin)
ein:
Tafeldienst, Ordnungsdienst einschließlich regelmäßiger
Müllentleerung, Klassenbuch-führung, Führung der Klassenkasse,
Ranzenwache o. ä.
8. Entschuldigung bei Fehltagen:
a) Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin mehrere Tage,
so muss spätestens nach dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung
vorliegen.
b) Entschuldigungen müssen unaufgefordert dem Klassenlehrer
oder der Klassenlehrerin übergeben werden.
c) Im Falle von klassenübergreifenden Kursen in der Mittelstufe
oder Kursen der Oberstufe erhält die jeweilige Entschuldigung
zuvor die zuständige Fachlehrerin oder der zuständige Fachlehrer.
d) Beim Fehlen ausschließlich im Fachunterricht (z. B. im
Sport am Nachmittag) erhält die Fachlehrerin oder der Fachlehrer
die jeweilige Entschuldigung.
e) In der Oberstufe ist das Fehlen bei Klausuren durch ein ärztliches
Attest bzw. eine amtliche Bescheinigung zu entschuldigen.
f) Über die Regelungen bei einer eventuellen längerfristigen
gesundheitsbedingten Befreiung vom Sportunterricht informiert die
jeweilige Lehrkraft.
g) Fühlt eine Schülerin oder ein Schüler sich krank,
so meldet sie bzw. er sich bei der Lehrkraft ab, die dies im Klassenbuch
vermerkt. Je nach Art des Unwohlseins, der Verletzung oder der Krankheit
wird der Schüler dann den Sanitätsdienst aufsuchen oder
sich auf den Nachhauseweg machen. In jedem Fall wird bei minderjährigen
Schülerinnen oder Schülern vom Sekretariat aus versucht,
die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch zu informieren.
9. Beurlaubungen:
Ein nicht krankheitsbedingtes Fehlen vom Unterricht muss rechtzeitig
vorher vor der Unterrichtsabwesenheit beantragt werden und bedarf der
vorherigen Genehmigung. Auskünfte über das Verfahren erteilen
die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Tutorinnen und Tutoren.
F. Sanktionen
Wir wollen, dass die Regeln dieser Schulvereinbarung auch eingehalten
werden. Wer wissentlich gegen diese Vereinbarung verstößt
oder Regeln verletzt, wird für die Folgen seiner Handlung nach
dem Verursacherprinzip zur Rechenschaft gezogen.
Kostenerstattung für Reinigungsarbeiten und Reparaturen oder
sonstige Formen der Schadensersatzleistung sind selbstverständliche
Forderungen, die die Schulgemeinde an den Schadensverursacher stellt.
Darüber hinaus können folgende Maßnahmen ergriffen
werden:
1. Verfassen eines Protokolls zum Vorfall.
2. Gespräch mit Klassenlehrer oder Klassenlehrerin, Tutorin
oder Tutor, SV-Mitgliedern, Schulleitung,
3. Mediatoren oder Klassenkonferenz; eine Notiz des Gesprächs
kann in der Schülerakte bzw. der
4. Klassenakte festgehalten werden.
5. Aussprechen einer mündlichen oder schriftlichen Missbilligung,
verbunden mit einer Mitteilung an die
6. Erziehungsberechtigten, die in die Schülerakte aufgenommen
wird.
7. Anordnung von Arbeiten, die der Klasse oder der Schulgemeinde
zugute kommen.
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin diese Schulvereinbarung
gravierend verletzt, indem er bzw. sie die Arbeitsatmosphäre oder
den Schulbetrieb stark stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet
oder Sachschäden verursacht, werden Ordnungsmaßnahmen auf
der Grundlage des § 82 des Hessischen Schulgesetzes angewandt,
so z. B.:
- Ausschluss von Klassenveranstaltungen und Fahrten,
- Umsetzung in eine andere Klasse,
- Androhung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen
Schulform oder
- Androhung der Verweisung von der Schule
- Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform
oder Verweisung von der Schule.
DIE SCHULGEMEINDE DER ZIEHENSCHULE
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