SCHULPROGRAMM

(Stand: 23.06.2002)

5. Schulvereinbarung

Die Formulierung einer Schulvereinbarung ist Aufgabe der gesamten Schulgemeinde. Sie ist das Ergebnis eines Prozesses.


In jeder Klasse sollte die Struktur der Schulvereinbarung diskutiert werden;

1. SV-Sitzung mit den Klassensprechern zu diesem Thema;

2. Diskussion der Schulvereinbarung in jeder Klasse, angeleitet vom Klassenlehrer;

3. SV-Tag zu diesem Thema

4. Nach dem Schuljahrswechsel (01/02) sollte ein Redaktionsausschuss aus Lehrern, Schülern, Eltern an die Überarbeitung der Schulvereinbarung gehen, damit sie ab dem Schulhalbjahr (Jan.2003) gelten kann.


Einleitung

Willkommen an der Ziehenschule!

Die Ziehenschule ist ein Gymnasium der Stadt Frankfurt mit französisch-bilingualem Zweig, das von fast 1300 Schülern und Schülerinnen besucht wird und an dem ein fast 90-köpfiges Kollegium von Lehrerinnen und Lehrern aller Fachrichtungen tätig ist.

Unsere Schule ist zum einen eine große Bildungsstätte, in der es um Unterricht, Erziehung und Beratung von Heranwachsenden geht, zum anderen aber auch ein richtiger Betrieb, in dem junge und ältere Menschen, Mädchen und Jungen, Lehrer wie Schüler, Frauen wie Männer, einen großen Teil ihres Arbeitstages verbringen und sich miteinander wohlfühlen wollen. Damit diese Schulgemeinde - zu der auch die Eltern, die in der Schülerbibliothek, in der Hausaufgabenbetreuung und in anderen Bereichen einen ehrenamtlichen Dienst leisten, die Sekretärinnen, die Schulhausverwalter und die Pächter der Cafeteria gehören - damit diese Schulgemeinde auch wirklich zu einer Gemeinschaft der Ziehenschule zusammenwächst, haben wir die folgende Schulvereinbarung erarbeitet, in der Regeln des Zusammenlebens, der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts ebenso wie auch eine Regelung des Verhaltens im Unterricht und in den Pausen, eine Konfliktregelung wie auch die Sanktionierung grober Verstöße gegen diese Schulvereinbarung enthalten sind.

Diese Schulvereinbarung wurde von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern gemeinsam erarbeitet. Ihre einzelnen Regelungen und Bestimmungen müssen immer wieder neu überprüft und auf ihren Sinn und ihre Brauchbarkeit befragt werden. Grundsätzlich muss aber von jedem Mitglied der Schulgemeinde erwartet werden, dass es sich an diese Regelungen hält.

Mit dem Eintritt in die Ziehenschule akzeptieren die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer wie auch die Eltern diese Schulvereinbarung als für sich verbindlich und bekunden dies durch ihre Unterschrift:

Datum: ........................

Unterschrift/Schüler/Eltern/Klassenlehrer/Tutor


A. Toleranz, Gleichbehandlung und Rücksichtnahme

1. An unserer Schule gibt es keine Bevorzugung des männlichen oder weiblichen Geschlechts; es spielt keine Rolle, aus welchem Land sie oder er kommt, welcher Religion sie oder er angehört und ob sie oder er Schüler der Unter-, Mittel- oder Oberstufe ist.

2. Niemand darf in unserer Schulgemeinde rücksichtslos behandelt oder in irgendeiner Form diskriminiert werden. Jeder hat das Recht, angehört zu werden und von allen anderen Respekt und Rücksichtnahme zu erfahren. Alle haben aber auch die Aufgabe, durch ihr eigenes Handeln dazu beizutragen, dass alle an der Schule sich wohlfühlen können.

3. Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert den Schulalltag; dazu gehört auch, dass Gänge und Treppenaufgänge nicht blockiert werden, sondern durchziehenden Lehrern oder Schülern Platz gemacht wird und auf den Gängen Ruhe bewahrt wird (insbesondere während der Klausuren und Klassenarbeiten).

4. Niemand an der Ziehenschule hat es nötig, dem Schwächeren mit Gewalt seine Auffassung nahe zu bringen; wir setzen auf die Überzeugungskraft unserer Argumente, hören einander zu und versuchen, die beste Idee im gegenseitigen Dialog herauszufinden.

B. Konflikte

1. Körperliche Gewalt ist keine Lösung für Konflikte, welcher Art sie auch seien. Deshalb ist diese Form der Auseinandersetzung allen Mitgliedern der Schulgemeinde ausdrücklich untersagt. In Konflikten, insbesondere auch in gewaltbesetzten Konflikten, setzen wir auf das Mittel des Gesprächs, der Schlichtung, der Mediation und Gewaltprävention.

2. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern in Konfliktfällen sind: Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, die Tutorin oder der Tutor, die Klassensprecherin oder der Klassensprecher, Mentorinnen oder Mentoren (das sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 und 11, die sich der Klassen 5 und 6 annehmen), Mediatoren/innen der Schülerstreitschlichtergruppe, Mitglieder der SV, Aufsicht führende Lehrer, Verbindungslehrer, der Beratungslehrer für Sucht- und Drogenprobleme, die Schulleitung, Elternvertreterinnen und Elternvertreter und letztlich jede Person des persönlichen Vertrauens.

3. Wenn jemand in einem Konflikt Hilfe braucht, sehen wir als Ziehenschüler oder -lehrer nicht weg, sondern schalten uns ein und bieten unsere Vermittlung oder Hilfestellung an. Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerinnen und Lehrer stehen bei Konflikten als Gesprächspartner zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, Hinweisen von Schülerinnen oder Schülern auf gewalttätige Auseinandersetzungen sofort nachzugehen und entsprechend einzugreifen.

4. Wir wollen alle Demokratie üben und erfahren. Deshalb versuchen wir, die Funktion der Gremien an unserer Schule - von der SV bis zur Schulkonferenz - noch besser kennen zu lernen und deren Arbeit mitzugestalten. Natürlich kann niemand erwarten, dass seine Ideen und Anregungen sich immer durchsetzen und zum Tragen kommen. Deshalb akzeptieren wir Mehrheitsentscheidungen auch dann, wenn unsere Vorstellungen sich darin nicht durchgesetzt haben.

C. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

1. Die Schule ist der Arbeits- und Lebensraum vieler, wenn nicht aller Mitglieder der Schulgemeinde; sie soll ein Ort konzentrierter Arbeit sein, an dem man sich wiederfinden und zuhause fühlen kann. Jeder Schüler und jeder Lehrer ist mitverantwortlich für den Zustand der Schulgebäude und des Schulgeländes. Das schließt insbesondere auch die ‚Dunkelzonen’ der Schule (etwa die Toiletten, die Kellerräume, Treppenaufgänge und Pavillons) mit ein. Deshalb verpflichten sich alle Mitglieder der Schule, unnötigen Müll oder Dreck zu vermeiden und zur Bewahrung einer guten Arbeitsatmosphäre beizutragen.

Darunter verstehen wir an der Ziehenschule insbesondere Folgendes: wir verpflichten uns,

  • keine Essensreste herumliegen zu lassen,
  • nicht auf den Boden zu spucken,
  • Kaugummis, Zigarettenkippen und jeglichen anderen Müll (z. B. gebrauchte Taschentücher) an Ort und Stelle in den dafür vorgesehenen trennenden Müllbehältern oder Ascheneimern zu entsorgen (gelbe, grüne Tonne, Restmüll),
  • Stühle, Tische und andere Einrichtungsgegenstände nicht zu beschmieren.

2. In jedem Klassenraum gibt es Besen und Kehrschaufel, um entstandenen Dreck oder entstandene Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Jede Klasse regelt in eigener Regie die Grobreinigung ihres Klassenzimmers. Auch diejenigen Klassen, die aufgrund des Raummangels über keinen eigenen Klassenraum verfügen, sind für Sauberkeit, Ordnung und pflegliche Behandlung des ihnen zugewiesenen Raumes verantwortlich.

Zusätzlich zu dieser Schulvereinbarung gibt es seit etwa einem Jahr eine von der SV auf den Weg gebrachte Vereinbarung über die Trennung von Müll und einen entsprechenden Entleerungsdienst. Diese Vereinbarung soll dazu beitragen, die Verantwortung für eine saubere und gepflegte Schule in die Hände aller Beteiligter zu legen, um zu erreichen, dass wir uns an unserer Schule wohlfühlen können.

3. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Schülerinnen und Schüler sind für den Zustand der jeweiligen Unterrichtsräume verantwortlich. Dies heißt insbesondere, dass sie für eine Lüftung der Räume und für die Beseitigung eventuell aufgetretenen Schmutzes nach dem Unterricht Sorge tragen.

4. Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliars oder der Einrichtung müssen sofort im Sekretariat oder bei den Schulhausverwaltern gemeldet werden.

5. Die Einrichtungen der Schule und die Lehr- und Lernmittel sind ordentlich zu behandeln. Bücher müssen grundsätzlich eingebunden werden. Sie müssen möglichst lange für alle zur Verfügung stehen.

Bei Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten!

D. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

1. Ab 7.15 sind der Schulhof und die Pausenhalle der Ziehenschule für alle geöffnet. Beim ersten Blinken um 7.40 begeben sich alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht pünktlich um 7.45 beginnen kann.

2. Schulfremde Besucher bitten wir, sich im Sekretariat anzumelden. Ansonsten werden diese aus Sicherheitsgründen vom Schulgelände verwiesen.

3. Aufenthaltsmöglichkeiten während der großen Pausen:

Hier gilt grundsätzlich: Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf den Schulhöfen oder in der Pausenhalle. Zusätzlich ist für alle Schüler in den großen Pausen auch die Cafeteria geöffnet. Der Flur vor dem Lehrerzimmer ist weder als Durchgang noch als Aufenthaltsraum zu benutzen. Die Flure und Treppenaufgänge sind keine Aufenthaltsräume für die Schüler in den großen Pausen.

4. Aufenthaltsmöglichkeiten während der Freistunden:

Während der Freistunden kann man sich der Unterrichtssituation entsprechend leise in dem zugewiesenen Raum, der Pausenhalle, auf den Schulhöfen oder in der Schülerbibliothek aufhalten. Die Gänge in den Schulgebäuden sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

In der Cafeteria hat das Ehepaar Dömming Hausrecht. Jeder Besucher der Cafeteria hat seinen Teil dazu beizutragen, dass man sich in ihr wohlfühlen und mit Genuss etwas zu sich nehmen kann.

5. Fachräume und Sporthallen dürfen nur betreten werden, wenn die Fachlehrkraft anwesend ist, denn sie hat die Aufsichtspflicht und Verantwortung.

6. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände bis zur 10.Klasse einschließlich nicht verlassen. Geschieht dies dennoch, so besteht weder die Aufsichts- und Versicherungspflicht der Schule noch die Haftung des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt für Personen- bzw. Sachschäden.

7. Alkohol und sonstige Drogen sind innerhalb des Schulgeländes strikt untersagt.

Bezüglich des Rauchens gibt es eine ausgewiesene Fläche auf dem Hof 2, auf der Schüler ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit Einwilligung ihrer Eltern rauchen dürfen. In allen anderen Bereichen der Schule, insbesondere auch im Eingangsbereich, ist das Rauchen für alle untersagt. Für die Raucher unter den Lehrern gibt es das kleine Lehrerzimmer, in dem geraucht werden darf.

8. Ballspielen ist in der Ziehenschule nur auf Hof 3 und Hof 4, und auch nur mit Weichbällen, erlaubt. Dafür gibt es aber sowohl auf Hof 1 wie auch auf Hof 2 und Hof 3 Tischtennisplatten.

Das Werfen anderer Gegenstände, etwa von Schneebällen oder Wasserbomben, ist wegen der Verletzungsgefahr strengstens untersagt.

9. Fahrräder oder andere Zweiräder werden auf dem Schulgelände nicht gefahren, nur geschoben; sie können an den dafür vorgesehenen Fahrradständern deponiert und angeschlossen werden.

City-Roller, Kick-Boards und ähnliche Fortbewegungsmittel dürfen in der Schule und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

E. Der Unterricht

1. Der Unterricht ist das Herzstück aller Aktivitäten an der Schule. Er beginnt und endet pünktlich. Die Pünktlichkeit der Schüler wie der Lehrer ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Unterricht.

2. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei der Klasse bzw. Lerngruppe sein, so muss der Klassensprecher oder die Klassensprecherin oder eine andere von der Klasse beauftragte Person die Planung oder die Schulleitung informieren und entsprechende Anweisungen an die Gruppe weitergeben.

3. Über Abweichungen vom regulären Stundenplan (Raumänderungen, Vertretungsregelungen, Ausfälle etc.) informiert täglich der aktuelle Aushang in der Pausenhalle. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich hier täglich, und zwar vor und nach dem Unterricht, über eventuelle Änderungen. Für besondere Notfälle in dieser Angelegenheit hinterlegt jede Klasse/Gruppe eine Telefonliste im Sekretariat.

4. Alle unterrichtsfremden Gegenstände müssen während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben und in der Funktion ausgeschaltet bleiben, denn signalgebende Handys, laufende Walkmen oder piepsende Armbanduhren stören das Unterrichtsgeschehen erheblich.

5. Jeder Schüler und jede Schülerin ist für eine gute Unterrichtsatmosphäre mitverantwortlich. Jeder und jede ist dazu aufgerufen, sein Teil dazu beizutragen, dass der Unterricht in Ruhe und allseitiger Konzentration verlaufen kann.

6. Essen und Trinken im Unterricht ist in der Regel untersagt; bitte dazu die Pausen benutzen.

7. Die Klassen teilen in Absprache mit der Klassenleitung folgende Dienste (unabhängig vom Amt des Klassensprechers/der Klassensprecherin) ein:

Tafeldienst, Ordnungsdienst einschließlich regelmäßiger Müllentleerung, Klassenbuch-führung, Führung der Klassenkasse, Ranzenwache o. ä.

8. Entschuldigung bei Fehltagen:

a) Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin mehrere Tage, so muss spätestens nach dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

b) Entschuldigungen müssen unaufgefordert dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin übergeben werden.

c) Im Falle von klassenübergreifenden Kursen in der Mittelstufe oder Kursen der Oberstufe erhält die jeweilige Entschuldigung zuvor die zuständige Fachlehrerin oder der zuständige Fachlehrer.

d) Beim Fehlen ausschließlich im Fachunterricht (z. B. im Sport am Nachmittag) erhält die Fachlehrerin oder der Fachlehrer die jeweilige Entschuldigung.

e) In der Oberstufe ist das Fehlen bei Klausuren durch ein ärztliches Attest bzw. eine amtliche Bescheinigung zu entschuldigen.

f) Über die Regelungen bei einer eventuellen längerfristigen gesundheitsbedingten Befreiung vom Sportunterricht informiert die jeweilige Lehrkraft.

g) Fühlt eine Schülerin oder ein Schüler sich krank, so meldet sie bzw. er sich bei der Lehrkraft ab, die dies im Klassenbuch vermerkt. Je nach Art des Unwohlseins, der Verletzung oder der Krankheit wird der Schüler dann den Sanitätsdienst aufsuchen oder sich auf den Nachhauseweg machen. In jedem Fall wird bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern vom Sekretariat aus versucht, die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch zu informieren.

9. Beurlaubungen:

Ein nicht krankheitsbedingtes Fehlen vom Unterricht muss rechtzeitig vorher vor der Unterrichtsabwesenheit beantragt werden und bedarf der vorherigen Genehmigung. Auskünfte über das Verfahren erteilen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Tutorinnen und Tutoren.

F. Sanktionen

Wir wollen, dass die Regeln dieser Schulvereinbarung auch eingehalten werden. Wer wissentlich gegen diese Vereinbarung verstößt oder Regeln verletzt, wird für die Folgen seiner Handlung nach dem Verursacherprinzip zur Rechenschaft gezogen.

Kostenerstattung für Reinigungsarbeiten und Reparaturen oder sonstige Formen der Schadensersatzleistung sind selbstverständliche Forderungen, die die Schulgemeinde an den Schadensverursacher stellt.

Darüber hinaus können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. Verfassen eines Protokolls zum Vorfall.

2. Gespräch mit Klassenlehrer oder Klassenlehrerin, Tutorin oder Tutor, SV-Mitgliedern, Schulleitung,

3. Mediatoren oder Klassenkonferenz; eine Notiz des Gesprächs kann in der Schülerakte bzw. der

4. Klassenakte festgehalten werden.

5. Aussprechen einer mündlichen oder schriftlichen Missbilligung, verbunden mit einer Mitteilung an die

6. Erziehungsberechtigten, die in die Schülerakte aufgenommen wird.

7. Anordnung von Arbeiten, die der Klasse oder der Schulgemeinde zugute kommen.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin diese Schulvereinbarung gravierend verletzt, indem er bzw. sie die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stark stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, werden Ordnungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 82 des Hessischen Schulgesetzes angewandt, so z. B.:

- Ausschluss von Klassenveranstaltungen und Fahrten,

- Umsetzung in eine andere Klasse,

- Androhung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform oder

- Androhung der Verweisung von der Schule

- Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform oder Verweisung von der Schule.

DIE SCHULGEMEINDE DER ZIEHENSCHULE